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   BVerwG, 04.10.1991 - 6 B 10.91   

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BVerwG, 04.10.1991 - 6 B 10.91 (https://dejure.org/1991,6990)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1991 - 6 B 10.91 (https://dejure.org/1991,6990)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1991 - 6 B 10.91 (https://dejure.org/1991,6990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldlose Fristversäumung - Zurechenbares Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.12.1986 - 7 C 60.84

    Private Grundschule - Besonderes pädagogisches Interesse - Entscheidungsspielraum

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1991 - 6 B 10.91
    Insoweit sei zur Vermeidung von Mißverständnissen lediglich angemerkt, daß allein der Umstand, daß gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 60.84 - (BVerwGE 75, 275) - das seinerseits hinsichtlich der Maßstäbe für die Anerkennung eines "besonderen pädagogischen Interesses" an der Zulassung einer privaten Grundschule gemäß Artikel 7 Abs. 5, 1. Alternative GG eine grundsätzliche Klärung gebracht hat - Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingelegt worden ist, der Sache insoweit noch keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verleiht, die die Zulassung der Revision zwecks Herbeiführung einer erneuten, grundsätzlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gebieten würde; vielmehr muß unterschieden werden zwischen der bereits herbeigeführten grundsätzlichen Klärung einer Rechtsfrage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren und einer noch ausstehenden Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht.
  • BGH, 05.03.1991 - XI ZB 1/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur persönlichen Berechnung der

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1991 - 6 B 10.91
    Dieser Umstand allein genügt für die Annahme einer im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO "verschuldeten" Fristversäumung, so daß es auf den weiteren Vortrag des Bevollmächtigten des Klägers nicht mehr ankommt (vgl. dazu auch BGH, Beschluß vom 5. März 1991, NJW 1991, 2082, m.N.).
  • BVerwG, 08.04.1991 - 2 C 32.90

    Revisionsbegründungsfrist - Sorgfaltspflicht der Rechtsanwalts - Fristablauf

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1991 - 6 B 10.91
    Vielmehr hätte er die Fristversäumung bei Anwendung derjenigen Sorgfalt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Prozeßführenden geboten und ihm nach den Umständen des Einzelfalles zuzumuten ist (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht. Beschluß vom 8. April 1991 - BVerwG 2 C 32.90 - NJW 1991, 2096/97. mit Nachweisen), vermeiden können.
  • BGH, 28.09.2020 - AnwZ (Brfg) 16/20

    Erteilung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei fehlender anwaltlicher

    Der Umstand, dass gegen die Entscheidung des Senats unter diesem Gesichtspunkt Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingelegt ist, verleiht der Sache noch keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1991 - 6 B 10/91, juris Rn. 5; BSG, Beschluss vom 29. September 1999 - B 6 KA 33/99 B, juris Rn. 6).
  • VG Ansbach, 26.05.2023 - AN 16 S 23.903

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an den vorgebrachten

    Unverschuldet ist eine Fristversäumnis, wenn dem Betreffenden nach den gesamten Umständen kein Vorwurf daraus zu machen ist, dass er die Frist versäumt hat, ihm also die Einhaltung der Frist nicht zumutbar war (vgl. BVerwG, B.v. 4.10.1991 - 6 B 10.91 - juris Rn. 2 ff., B.v. 8.4.1991 - 2 C 32.90 - juris Rn. 11, B. v. 5.2.1990 - 9 B 506.89 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1998 - 10 S 2672/98

    Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Verdacht des

    Der Prozeßbevollmächtigte des Antragstellers hat nämlich durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt, daß nur eine ausgebildete Bürokraft wie Frau G. eine so wichtige Frist, wie dies bei einer Rechtsmittelfrist der Fall ist, überwachen und im Fristenkalender löschen durfte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 04.10.1991 - BVerwG 6 B 10.91 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 173).
  • VG Gelsenkirchen, 04.04.2018 - 18a L 67/16
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. August 1996- 20 A 3523/95 - NRWE Rn. 27 = juris Rn. 25; BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1991 - 6 B 10.91 - juris Rn. 2.
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